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   LAG Hessen, 07.03.2005 - 16/10 Sa 1261/04   

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https://dejure.org/2005,9349
LAG Hessen, 07.03.2005 - 16/10 Sa 1261/04 (https://dejure.org/2005,9349)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.03.2005 - 16/10 Sa 1261/04 (https://dejure.org/2005,9349)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. März 2005 - 16/10 Sa 1261/04 (https://dejure.org/2005,9349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 AEntG, Art 49 EG, Art 50 EG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG
    Arbeitnehmerentsendung - Dienstleistungsfreiheit - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen; Freizügigkeit hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen

  • Wolters Kluwer

    (Arbeitnehmerentsendung - Dienstleistungsfreiheit - Sozialkassenverfahren im Baugewerbe)

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; EG Art. 49; ; EG Art. 50; ; GG Art. 3; ; GG Art. 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Dienstleistungsfreiheit für in der Schweiz ansässige Unionsbürger - Urlaubskassenbeitragspflicht für schweizer Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 343/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Das hat das BAG ((Urteile vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen für Arbeitgeber mit Sitz in Portugal ausdrücklich festgestellt.

    Die 1997 und 1998 gültigen Bestimmungen des AEntG sind auch nicht deshalb ungeeignet, Ansprüche des Klägers gegen den Beklagten zu begründen, weil, wovon das BAG ausgeht (vgl. Urteile v. 20. Juli 2004 aaO.), vor dem 01. Januar 1999 für inländische Arbeitgeber eine Geltung des AEntG durch die Bindung an speziellere Tarifverträge ausgeschlossen werden konnte.

    Sind daher die Bestimmungen des Heimatlandes für die entsandten Arbeitnehmer günstiger als die tariflichen Regelungen des (deutschen) Baugewerbes kann es aufgrund des gebotenen Günstigkeitsvergleichs in Bezug auf das materielle Recht gar nicht zu einer Anwendung der deutschen Urlaubsvorschriften und damit auch nicht zur Anwendung der Bestimmungen über das Urlaubskassenverfahren, die das bautarifliche materielle Urlaubsrecht lediglich verfahrensrechtlich ausgestalten, kommen (vgl. BAG 25. Juni 2002 und .20. Juli 2004 aaO.).

  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 512/00

    Arbeitnehmerentsendung; Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Dem folgt die Berufungskammer, die diese Ansicht schon in den, den BAG-Entscheidungen vorangegangenen Urteilen vertreten hatte und auch weiter vertritt (vgl. zB Kammerurteil vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 512/00 - AR-Bl. ES 370.3 Nr. 11)).

    Ein hinreichender, einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ausschließender Sachgrund für die Erstreckung der tariflichen Regelungen auf Ausländer auch auf der Grundlage der bis 31. Dezember 1998 gültigen Fassungen des Gesetzes war jedoch schon deshalb gegeben, weil durch die gesetzliche Regelung, nicht anders als durch die Folgeregelungen ein bestimmter Gewerbezweig, nämlich das Baugewerbe, gegen Lohnunterbietung durch ausländische Konkurrenz geschützt und damit der Gefahr der Arbeitslosigkeit deutscher Bauarbeitnehmer vorgebeugt werden soll (vgl. Kammerurteil v. 14. Juli 2003 aaO.).

  • LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02

    Arbeitnehmerentsendung; Fertigbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Soweit der Beklagte demgegenüber meint, er führe Fertigbauarbeiten durch, übersieht er, dass von Fertigbauarbeiten nur gesprochen werden kann, wenn serienmäßig hergestellte, typisierte Bauteile montiert werden und herkömmliche Bauweise durch die Verwendung von Fertigteilen ersetzt wird (vgl. Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02).
  • LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Geht man davon aus, dass in den Kalenderjahren 1997 bis 1999 die einen Direktanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaubsvergütung gegen den Beklagten normierenden tariflichen Bestimmungen wirksam waren (so BAG 25. Juni 2002, a.a.O.), so ist § 19 VTV (Erstattungsanspruch für Inländer) entsprechend anzuwenden (vgl. Kammerurteil vom 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93

    Lohnabstandsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Denn diese Bestimmung gebietet staatliche Fürsorge für Einzelne und Gruppen, die aufgrund persönlicher Lebensumstände und gesellschaftlicher Benachteiligungen in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung gehindert sind (vgl. BVerfG 22.04.1999 DB 2000, 331).
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Der Beklagte ist nicht in der EG ansässig, weil er dort nicht, wie erforderlich (vgl. EuGH 05. Oktober 1988 Slg 1988, 6159) auf Dauer seinen Hauptaufenthalt nimmt.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 369/03

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus Portugal

    Auszug aus LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04
    Das hat das BAG ((Urteile vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 343/03 AP Nr. 18 zu § 1 AEntG und 9 AZR 369/03 EzA § 1 AEntG Nr. 4) für die seit 1999 geltenden Bestimmungen für Arbeitgeber mit Sitz in Portugal ausdrücklich festgestellt.
  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2005 - 16/10 Sa 1261/04 - wird zurückgewiesen.
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